Pressemitteilung der Deutschen Kinderhilfe bezüglich Beschneidung

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Berlin, 20. Juli 2012

 

Bundestagspetition mit Forderung nach Moratorium und Einrichtung eines Runden Tisches als Reaktion auf die gestrige Bundestagsresolution

 

Die Deutsche Kinderhilfe, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, MOGIS e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs), der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Prof. Dr. Matthias Franz und zahlreiche Einzelpersonen werden heute als Reaktion auf die gestrige Resolution des Deutschen Bundestages zur Beschneidung von Kindern eine Petition mit dem Ziel einreichen, eine Versachlichung der Debatte um die Beschneidung zu erreichen und die Politik dazu zu bewegen, eine Abwägung der Kindesinteressen überhaupt zuzulassen.

 

Die Petenten fordern die Bundestagsparteien auf, den gestern eingeschlagenen Weg, der keinen fachlichen und gesellschaftlichen Diskurs zulässt, wieder zu verlassen. Eine Beschneidung ausschließlich als religiöses Ritual und damit nur als eine Frage des religiösen Lebens in Deutschland zu betrachten, wird der Dimension der Problematik nicht gerecht und kann nicht Grundlage gesetzgeberischen Handelns sein. Es bedarf ebenso einer Berücksichtigung des Art. 2 I Grundgesetz, der die körperliche Unversehrtheit schützt, als auch des Art. 24 der UN- Kinderrechtskonvention, welcher  die Überwindung von Traditionen vorschreibt, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, und des Art. 12 UN- Kinderrechtskonvention, welcher das Recht des Kindes auf Beteiligung und eine eigenverantwortliche Entscheidung gewährleistet.

 

Mediziner haben klar und sachlich deutlich gemacht, dass eine Beschneidung ein gravierender und irreparabler Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes ist. Psychologen befürchten Traumata. Bei ca. 10% der sachgerecht durchgeführten  Beschneidungen treten Komplikationen auf. Der dem Kölner Urteil zugrunde liegende Fall des vierjährigen Jungen, der medizinisch korrekt beschnitten wurde, verdeutlicht, wie gravierend die Komplikationen sein können.
 
Zudem existieren zahlreiche Studien, die keine Evidenz für eine Gesundheitsdienlichkeit als mögliche Rechtfertigung dieses Eingriffes  im Sinne des Kindeswohls zeigen konnten. Des Weiteren stellt sich die Frage nach der Gleichstellung der Geschlechter, Art. 3 GG, wird doch die Beschneidung von weiblichen Genitalien einvernehmlich abgelehnt.

 
Dass Tradition allein keine Rechtfertigung für den Eingriff in schützenswerte Rechtsgüter sein kann hat sich zuletzt im Jahr 2000  im gesetzlichen Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gezeigt. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind seither unzulässig, § 1631 II BGB. Auch diesem ging eine breite gesellschaftliche Diskussionvoraus. Unter Zeitdruck, unter dem Eindruck einer im Sommerloch geführten hitzigen Debatte und teilweise überzogenen und verstörenden Attacken von Religionsvertretern, sollte der Deutsche Bundestag keine Position einnehmen, die so gravierende Folgen für Kinder in Deutschland hätte.

 

Die Petenten fordern daher:

 

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, zunächst für zwei Jahre keine gesetzlichen Schritte zur Legitimation der Beschneidung von Jungen in Deutschland zu ergreifen.

 

Weiterhin möge der Deutsche Bundestag die Einsetzung eines Runden Tisches  von Religionsvertretern, muslimischen und jüdischen Befürwortern und Gegnern der Beschneidung, Psychologen, Psychoanalytiker, Kinderärzten, Kinderchirurgen, Kinderschützern und Vertretern der Jugendhilfe sowie weiterer  Experten beschließen, um das Thema Beschneidung in Deutschland wissenschaftlich fundiert zu diskutieren und eine Strategie zu erarbeiten, welche alle Interessen, vor allem aber die Belange des Kindeswohls, berücksichtigt."

Die Petition ist als Anlage beigefügt.

 

Ziel der Petenten ist es, weitere Organisationen und eine große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme an der Petition zu bewegen. Sobald der Deutsche Bundestag die Petition online schaltet, wird die Öffentlichkeit informiert. Bis dahin können sich Bürger unter https://www.kinderhilfe.de/blog/artikel/bundestagspetition-zu-beschneidungen/ informieren.

 

 

Pressekontakte

 

Deutsche Kinderhilfe e.V.  Berufsverband  der Kinder- und Jugendärzte e.V.

Julia M. Hofmann                          Dr. Wolfram Hartmann

Vorstandssprecherin                   Präsident

Telefon: 030 24 34 29 40          Tel. 0221 689090 / 02732-762900

Mobil: 0171 405 17 19                   

presse@kinderhilfe.de              dr.w.hartmann-kreuztal@t-online.de  

www.kinderhilfe.de                        www.kinderaerzteimnetz.de

 

 

 

VEREINSREGISTER DES AG CHARLOTTENBURG VR-NR. 19957 NZ, ANERKANNT ALS GEMEINNÜTZIG IM

 

SINNE DER AO, FINANZAMT BERLIN ST.-NR. 663/55753, GESCHÄFTSFÜHRENDER VORSTANDSVORSITZENDER: GEORG EHRMANN

 

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