10. April 2008
Sagen wir es mal nett.
Ich hab mein GA (Jahreskarte für die gesamte Schweiz) verloren.
Also bin ich zum Bahnhof gegangen um mir Ersatz zu beschaffen.
Meine Erfahrung am Bahnhof hab ich in eine Mail an den SBB-Kundenservice verfaßt, warum kann man an der Mail ersehen:
Meine Mail an die SBB
Ein unehrlicher Finder hat mein GA und Geld und andere Papiere (Postcard etc.) gefunden und nicht zurückgegeben.
Daraufhin bin ich zum SBB-Bahnhof Frauenfeld gegangen um mir ein Ersatz-GA für mich und meinen Hund ausstellen zu lassen. Leider verfügte ich zu diesem Punkt, aufgrund des unehrlichen Finders, nur noch über 20.,-sfr Bargeld und sonst nichts.
Das Ersatz-GA sollte jedoch 30.-sfr kosten.
Weil ich nicht genug Bargeld dabei hatte, bat ich um Zahlung per Rechnung.
Jeden Monat zahl ich pünktlich mein GA per Rechnung, da dachte ich, sicherlich kein Problem, sind das nächste Mal halt 30.- sfr mehr auf der Rechnung.
"Tut mir leid, das geht nicht." sagte die Dame am Schalter.
"Und ich muß jetzt zu Fuß gehen?" erwiderte ich.
"Sie können ja ein Einzelbillet… " kam als Antwort, die Dame stutzte einen Moment und dann war ihr klar, daß das sicherlich die dümmste aller Antworten war, die sie geben konnte.
"Wie denn ohne ausreichend Geld?" meine Reaktion.
Schulterzucken und das wars.
Wie kann es sein, daß man zwar montatlich sein GA per Rechnung bezahlen kann, aber im Falle eines Diebstahls nicht die Möglichkeit hat ein Ersatz-GA zu erhalten, weil man leider wegen des Diebstahls nicht genug Bargeld zur Verfügung hat?
Mit freundlichen Grüßen
Ezri
Antwort von der SBB
Vielen Dank für Ihre Mail.
Damit Sie wieder möglichst rasch von den zahlreichen Vorteilen des GA profitieren können, bitten wir Sie, sich direkt an einen SBB-Bahnschalter zu wenden. Gegen Vorweisen des Bezugsnachweises und eines gültigen Ausweises können wir Ihnen für CHF 30.- ein Ersatzabonnement ausstellen. Wie beim ursprünglichen GA erhalten Sie zuerst ein Übergangsabonnement und die neue Plastikkarte wird Ihnen per Post zugestellt. Bitte beachten Sie, dass ein Ersatz-GA weder hinterlegt noch gekündigt werden kann. Eine andere Bezahlung des Ersatzabos ist nicht möglich.
Freundliche Grüsse
xy
Zentraler Kundendienst SBB
SBB – das geht ja schonmal gar nicht